Samstag, 8. März 2008

T-Mobile/tele.ring - Furore um MyFaves und die neuen AGB

Kurz nach Einführung des Wertkartentarifs "MyFaves" gab T-Mobile/tele.ring neue AGB bekannt. Die Sperrung einiger "MyFaves" SIM-Karten und die Änderungen in den AGB sorgten zuletzt in einschlägigen Foren für Furore.

"MyFaves", der neue Wertkartentarif von T-Mobile, beweist wieder einmal, dass wir in Österreich in einem Mobilfunk-Schlaraffenland leben. Zu fünf vom Benutzer frei wählbaren Rufnummern kann um 1Cent/Min. telefoniert werden. Auch wenn dieser spezielle Wertkartentarif 1 EUR/Monat Zusatzgebühr kostet und Gespräche zu anderen Rufnummern mit 30Cent/Min. zu Buche schlagen, ist dieser Tarif sicher für viele optimal. Monatlich können zudem drei der fünf frei wählbaren Rufnummern gewechselt werden.

Plötzlich gesperrt: Es dauerte nicht lange, bis einzelne "MyFaves"-Benutzer von einer Sperre betroffen waren. Dabei stellte sich heraus, dass es T-Mobile auf jene abgesehen hatte, die mit ihrem "MyFaves"-Tarif besonders ausgiebig zu Rufnummern des Mobilfunkbetreibers "3" telefonierten. Grund für die langen Gespräche: "3" bietet derzeit mit seinen "SixBack"-Tarifen den so genannten "SixBack-Bonus" an, d.h., dass jeder "SixBack"-Kunde pro voller Minute, die er aus einem fremden Mobilfunknetz angerufen wird, 6Cent Gutschrift erhält. Die Gutschrift selbst zahlt zwar "3", aber nun wird klar, wieso der "MyFaves"-Tarif besonders exzessiv für Anrufe zu "3" Rufnummern verwendet wurde. Moralisch verwerflich oder vollkommen in Ordnung? Diese Entscheidung sei jedem selbst überlassen. Fakt ist, dass T-Mobile keinerlei Beschränkung des "MyFaves"-Tarifs angibt und "3" Rufnummern auch nicht exkludiert sind.

Neue AGB: Neben der Erhöhung einiger Entgelte, der Kündigungsfrist und Änderung einiger anderer für den Kunden nicht ausschließlich begünstigender Bestimmungen, gibt es in den neuen AGB auch einige Änderungen, die oben genanntes Verhalten in Zusammenhang mit einem "SixBack"-Tarif unterbinden soll. So heißt es in den neuen AGB wie folgt:

(4) Ohne besondere schriftliche Vereinbarung mit uns dürfen
Sie Ihren Anschluss nur für persönliche, private Zwecke
nutzen.
(4.1) Wir können
a. Ihren Anschluss sofort sperren,
b. den Vertrag kündigen und
c. Schadenersatz fordern,
wenn Sie Ihren Anschluss ohne schriftliche Vereinbarung mit
uns für gewerbliche Zwecke nutzen – insbesondere für den
Verkauf von Kommunikationsdienstleistungen (z.B. durch ein
GSM Gateway oder Umgehung der Zusammenschaltung).
(4.2) Wir können, wie in Absatz 4.1 a., b. und c. vorgehen,
wenn Sie nachweislich unsere Leistungen/Tarifangebote
missbräuchlich nutzen. Das gilt auch für Missbrauch im
Zusammenhang mit Angeboten von anderen Mobilfunkbetreibern.
Missbrauch im Sinne dieser Bestimmung ist, wenn
der Telekommunikationsanschluss für andere Zwecke, als
vertraglich vereinbart, genutzt wird.

Diese Klausel in den neune AGB von T-Mobile/tele.ring hat nun in einschlägigen Foren für Furore gesorgt, denn die Formulierung unter Punk 4.2 zielt geradewegs auf jene ab, die mittels "MyFaves" oder ähnlichen Tarifen ihren "SixBack"-Tarif bei "3" finanzieren wollen. Aber die Formulierung ist andererseits auch sehr schwammig, und es herrscht Unklarheit darüber, wie es T-Mobile/tele.ring gelingen soll, eine missbräuchliche Nutzung nachzuweisen. Wie weiter oben schon erwähnt hat "MyFaves", aber auch Tarife wie "Günta", keinerlei Beschränkungen in irgendeiner Art. "[...] für andere Zwecke, als vertraglich vereinbart [...]" ist hier einfach nicht genau genug definiert und es scheint, als würde T-Mobile zum einen abschrecken wollen und zum anderen sich durch diese Klausel einen undefinierten Handlungsspielraum öffnen wollen.

Recht auf Sonderkündigung: Alle Bestandskunden, die schon vor dem 04.03. Kunde bei T-Mobile/tele.ring waren, haben aufgrund des §25 (3) TKG ein Recht auf Sonderkündigung. Dieses Recht ergibt sich daraus, dass die Änderung der AGB für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend sind. Eine solche Sonderkündigung ist überdies für den Kunden kostenlos. Wer davon Gebrauch machen will, muss dies bis spätestens 03.05. mit einem entsprechenden Schreiben an T-Mobile oder tele.ring tun, ansonsten akzeptiert der Kunde mit 04.05. automatisch die neuen AGB.

2 Kommentare:

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