In einschlägigen Foren und Weblogs wird schon seit geraumer Zeit darüber berichtet, das erste mediale Interesse an dieser Sache hat nun HELP gezeigt, das Konsumentenmagazin des ORF. Im entsprechenden Artikel ist die Rede von einer Kundin, die in ihrer Kündigung sowohl auf den Grund (AGB Änderungen zu ihren Ungunsten) als auch auf den entsprechenden Paragraphen des TKG verwies. Trotzdem wurde das Kündigungsschreiben von tele.ring nicht akzeptiert. Begründung seitens tele.ring: das Wort "außerordentlich" hätte gefehlt. Und das obwohl die Kundin mehr als deutlich machte, um welche Art von Kündigung es sich handelt. Doch damit nicht genug, eine Kündigung mit gleichem Wortlaut wurde auch von einem Bekannten der Kundin eingereicht. Diesen rief man an um zu erfragen, was denn TKG bedeute.
Es ist nicht verwunderlich, dass einzelne Mitarbeiter das TKG (Telekommunikationsgesetz!) nicht kennen, denn auch die Unternehmensspitze selbst weiß damit nicht allzu viel anzufangen. Anders kann man die offensichtlichen Verstöße gegen das TKG nicht erklären. Oder doch? Aber das würde ja bedeuten, dass hier Absicht dahinter steckt. Eine Meinung darüber kann und soll sich anhand folgender Auflistung jeder selbst bilden:
- Wie bereits erwähnt, wollte T-Mobile von Kunden, die außerordentlich kündigten, eine Abschlagszahlung in der Höhe von 80 EUR verrechnen. Klarer Verstoß gegen die eigenen, noch gültigen AGB und gegen das TKG.
- T-Mobile informierte die Kunden nicht gesetzeskonform über das Inkraft-Treten der neuen AGB. Das TKG sieht hier nämlich vor, dass Kunden sowohl über die wesentlichen Inhalte der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen informiert, als auch darauf hingewiesen werden müssen, dass sie ein kostenloses, außerordentliches Kündigungsrecht haben. Beides wurde verabsäumt. Inhalte der Änderungen wurden gar keine genannt, und der Hinweis "ein gesetzliches Kündigungsrecht" ist unzureichend.
- In den neuen AGB gibt es eine Änderung, die T-Mobile erlaubt, zukünftig 80 EUR Abschlagszahlung im Falle einer außerordentlichen Kündigung (aufgrund neuer, schlechterer AGB) zu verrechnen. Klarer Verstoß gegen das TKG.
- Obwohl die RTR eingeschritten ist, und T-Mobile nun versicherte, die 80 EUR Abschlagszahlung nicht zu verlangen, gibt es an der Serviceline immer noch anders lautende Auskünfte. Dabei handelt es sich scheinbar um eine absichtliche Falschinformation.
- Wie an anderer Stelle berichtet, sind in letzter Zeit vielfach Anschlüsse von Kunden gesperrt worden, die vermehrt Anrufe zum Mobilfunkbetreiber "3" getätigt haben. Dieses hohe Gesprächsaufkommen kann durch den SixBack-Bonus erklärt werden (Kunden erhalten von "3" einen Bonus von 6Cent/voller Min., wenn sie aus einem fremden Mobilfunknetz angerufen werden). Wie auch immer man zu dieser Art von "Guthaben laden" stehen mag, die Vorgehensweise T-Mobiles war/ist alles andere als fair. Die Sperren erfolgten ohne Vorwarnung, betroffene Kunden mussten tlw. bis zu zwei Monate auf eine Begründung warten, die Begründung der Sperre war völlig unzureichend und monatliche Gebühren wurden trotz gesperrtem Anschluss weiterhin verrechnet.
- Die Sperre solcher Kunden wurde mit Missbrauch erklärt. Leider verabsäumte T-Mobile zu klären, wann genau ein Missbrauch vorliegt. In den neuen AGB will man hier nun zusätzlich einen Riegel vorschieben, indem man eine Sperre als gerechtfertigt ansieht, wenn ein "Missbrauch im Zusammenhang mit Angeboten von anderen Mobilfunkbetreibern" vorliegt. Dieser Passus erlaubt T-Mobile jedoch absolute Willkür, da auch hier nirgends definiert wird, ab wann ein Missbrauch vorliegt. Anschlussinhaber wurden übrigens auch dann gesperrt, wenn sie lediglich die 1000Min./Fremdnetz konsumierten oder den festgelegten Mindesgesprächsumsatz erbrachten.
- Eine Klausel, die den Verein für Konsumenteninformation (VKI) schon bei der mobilkom austria stört, hat nun auch bei T-Mobile Eingang gefunden. Wenn ein Kunden zukünftig aufgrund sich verschlechternder AGB außerordentlich kündigt, nimmt sich T-Mobile das Recht, diese Kündigung für unwirksam zu erklären, indem sie ihm auch weiterhin die alten AGB gewährt. Diese "Widerrufs-Frist" betrug bisher 7 Tage, wurde in den neuen AGB aber auf 4 Wochen erhöht. Die Klausel an sich ist schon strittig genug, aber die Frist von 4 Wochen ist eine Unzumutbarkeit für den Kunden, da die Bekanntgabe der neuen AGB auch erst 4 Wochen vor deren Inkraft-Treten erfolgen muss. Ein Kunde, der in so einem Falle von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch macht, würde bis zuletzt nicht wissen, ob sein Vertrag nun nach Ablauf der 4 Wochen gekündigt ist oder ob er die alten AGB zugestanden bekommt.
Zur Nachlese:
"Kritik an neuen T-Mobile AGB" (ORF, futureZone)
"Außerordentliche Telering-Kündigungsprobleme" (ORF, help)
Kundenbeschwerde auf diemucha.at
Berichte und Diskussion über von T-Mobile verhängte Sperren auf UMTSlink.at (HIER und HIER)
4 Kommentare:
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