Dienstag, 1. Juli 2008

ONE - Erneut außerordentliches Kündigungsrecht wegen AGB-Änderungen

Bereits im Herbst letzten Jahres hatte Mobilfunkbetreiber ONE einige Änderungen an den AGB vorgenommen, welche für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend waren. Daraus ergab sich nach §25 (3) TKG 2003 ein kostenloses, außerordentliches Kündigungsrecht. Nun hat sich herausgestellt, dass die Bekanntmachung der neuen AGB damals nur unzureichend war und ONE wurde von der RTR dazu verpflichtet, die AGB gemäß den Richtlinien nochmals bekannt zu geben.

Im Grunde entsprechen die jetzigen AGB-Änderungen also jenen, die schon im September 2007 vorgenommen wurden. Da allerdings die "wesentlichen Inhalte der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen" nicht bzw. nur unzureichend genannt wurden, ist ONE nun dazu verpflichtet, die Bekanntgabe entsprechend der dafür geltenden Vorgaben zu wiederholen, außerordentliches Kündigungsrecht inklusive. All jene, die vor dem 26.06.2008 (Gültigkeitsdatum der neuen AGB) einen Vertrag bei ONE abgeschlossen haben, sollten demnach spätestens auf der nächsten Rechnung darüber informiert werden. Für Bestandskunden gelten die neuen AGB erst ab 26.08., bis dahin kann noch vom neuen außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht werden.

Konkrete Änderungen: Eine der wesentlichen Änderungen ist die Erhöhung der Kündigungsfrist von 4 auf 8 Wochen. Desweiteren wurde die Taktung bei Vertragstarifen (sofern nicht extra anders vereinbart) auf 60/30 vereinheitlicht und zudem wurden diverse Serviceentgelte "vereinheitlicht", sprich teurer. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die teils massive Erhöhung von Roamingkosten. Einer Beschwerde darüber dürfte wohl ausschlaggebend für die Verpflichtung zur erneuten Bekanntgabe gewesen sein.

Kunden mit altem 4:0 Tarif aufgepasst: Eine weitere Änderung, die erst mit den jetzigen AGB Inkraft tritt, ist die Limitierung des eigentlich als unlimitiert konzipierten 4:0 Tarifs. Dies betrifft die 4:0 Tarife der ersten Generation, welche lediglich über eine ungenau formulierte Fair-Use Klausel verfügten. Alle Kunden mit besagtem Tarif werden nun darüber informiert, dass ab nächstem Abrechnungszeitraum ein Limit von jeweils 1.000 Minuten/Monat ins eigene Netz, zur Sprachbox, ins Festnetz und ins Wahlnetz gilt. Bei Überschreitung der inkludierten Mengen fallen bei Gesprächen zu ONE 5 Cent/Min. und bei Gesprächen in andere österreichischen Netze sogar 25 Cent/Min. an. Da dies eine massive Verschlechterung des Tarifs darstellt, sei allen Kunden eine außerordentliche Kündigung ans Herz gelegt.

Links:

- ONE

- Übersicht AGB und Entgelte

- §25 (3) TKG 2003