Hutchison 3G ("3"), jüngster Mobilfunkbetreiber im Lande, hat vor kurzem die Geschäftszahlen für das Jahr 2007 veröffentlicht. Das dem international tätigen Mischkonzern Hutchison Whampoa Limited (HWL) zugehörige Unternehmen konnte im vergangenen Jahr einen Kundenzuwachs von 26 Prozent auf 542.000 Kunden und eine Umsatzsteigerung von 11 Prozent auf rund 190 Mio. EUR verzeichnen.
Dazu die entsprechende Presseaussendung von "3":
>>Ein Plus von 26 Prozent bei der Kundenzahl auf 542.000 3Kunden in Österreich, ein Umsatz-Plus von 11 Prozent, ein positives EBITDA im Jahr 2007. 3CEO Berthold Thoma resümiert zufrieden: "Wir wachsen weiter konstant und konnten den Non-Voice-Anteil des ARPU sogar auf 26 Prozent steigern – eine absolute Bestätigung für die Erweiterung unseres Produkt-Portfolios!" Der ARPU (Average Revenue per Active User) liegt bei 3 in Österreich bei 45,33 EUR, also sowohl innerhalb der 3Gruppe als auch im Vergleich mit der heimischen Mobilfunkbranche deutlich über dem Durchschnitt."<<
-ABSEITS der offiziellen Meldung-
Der Kundenzuwachs und die Umsatzsteigerung sind für das Unternehmen sicher sehr erfreulich, und nach einem Verlust von 136,6 Mio. EUR im Jahr zuvor (2006) auch mehr als nötig. "3" ist immer noch der Frischling am österreichischen Mobilfunkmarkt. Allein in den UMTS-Ausbau wurden laut eigenen Angaben bereits über 2 Mrd. EUR investiert. Damit ist trotz der positiven Entwicklung der österreichische Markt für HWL noch lange nicht rentabel.
Auch der hohe ARPU trügt. Rechnet man die 190 Mio. EUR auf die Anzahl der Kunden um, kommt man auf lediglich 29 EUR pro Kunde. Die Differenz zum oben angegebenen ARPU ist dadurch zu erklären, dass "3" Nachlässe aus Aktionen (wie z.B. den aktuellen 3MegaNetz Bonus) bei dieser Rechnung nicht berücksichtigt. Auch der Kundenzuwachs ist durchaus trügerisch. 384.000 Vertragskunden und 158.000 Pre-Paid Kunden sollen es sein. Während an der Zahl der Vertragskunden nicht gerüttelt werden kann, ist die Zahl der 158.000 Pre-Paid Kunden mitunter geschönt. Denn zum einen werden Vertragskunden nach Kündigung schon seit einiger Zeit automatisch auf Pre-Paid umgestellt und bleiben damit als Kunde auf dem Papier erhalten und zum andern hat "3" immer wieder Pre-Paid Karten mittels sagenhaft günstigen Handy-Angeboten unter die Leute gebracht (so genannte "Crazy Days"), die mit großer Wahrscheinlichkeit nun hauptsächlich Karteileichen sind.
Knapp 550.000 Kunden dürften noch zu wenige sein, um am hart umkämpften Mobilfunkmarkt langfristig zu bestehen. Andererseits wird aber auch gemunkelt, dass der österreichische Markt für HWL so eine Art Testmarkt wäre und es daher nebensächlich ist, ob Gewinne erzielt würden oder nicht. Bleibt also abzuwarten, was an Aussagen, wie die des Herrn Krammer (CEO bei ONE), dran ist, dass von vier Netzbetreibern in Österreich einer zuviel ist. Denn nicht zu vergessen: Totgesagte leben länger.
Samstag, 29. März 2008
Donnerstag, 27. März 2008
VKI verklagt mobilkom austria
Wie bereits berichtet, erachtet der VKI (Verein für Konsumenteninformation) einige Bestimmungen in den AGB der mobilkom austria als gesetzeswidrig. Der Mobilfunkbetreiber A1 reagierte nicht auf eine entsprechende Abmahnung und ließ das vom VKI gestellte Ultimatum verstreichen, ohne entsprechende Änderungen an den AGB vorzunehmen. Nun wird geklagt.
Sowohl der VKI als auch die mobilkom austria sind sich sicher, dass zu ihren Gunsten entschieden werden wird. Ursula Reichholf vom VKI betonte zudem, falls nötig, in dieser Angelegenheit bis hin zum Obersten Gerichtshof zu gehen. Diese aggressive Vorgangsweise stößt bei der mobilkom austria auf Unmut, sie sieht sich nun als Sündenbock der gesamten Branche (Anm.: Auch One, T-Mobile/tele.ring und Hutchison 3G haben einen ähnlichen Wortlaut in ihren AGB).
-ABSEITS der offiziellen Meldung-
Warum sich der VKI besonders auf die mobilkom austria stürzt ist eigentlich nicht weiter verwunderlich. Sicher haben auch alle anderen österreichischen Mobilfunkbetreiber einen entsprechenden Wortlaut in den AGB, der ihnen erlaubt, außerordentliche Kündigungen, die aufgrund nicht ausschließlich begünstigender Änderungen der AGB erfolgen, dann für nichtig zu erklären, wenn auf eben diese Änderungen gegenüber dem Kunden verzichtet wird. Jedoch ist A1 der einzige Betreiber, der dies auch in der Praxis umsetzt. Auch T-Mobile/tele.ring könnte derzeit von dieser in ihren AGB festgelegten Bestimmung Gebrauch machen, was sie aber nicht tun. Bei A1 treten zudem noch haarsträubende Fristen in Kraft, die alles andere als kundenfreundlich sind. Zum besseren Verständnis hier ein Zitat aus dem Blogbeitrag vom 10.03.2008:
Sowohl der VKI als auch die mobilkom austria sind sich sicher, dass zu ihren Gunsten entschieden werden wird. Ursula Reichholf vom VKI betonte zudem, falls nötig, in dieser Angelegenheit bis hin zum Obersten Gerichtshof zu gehen. Diese aggressive Vorgangsweise stößt bei der mobilkom austria auf Unmut, sie sieht sich nun als Sündenbock der gesamten Branche (Anm.: Auch One, T-Mobile/tele.ring und Hutchison 3G haben einen ähnlichen Wortlaut in ihren AGB).
-ABSEITS der offiziellen Meldung-
Warum sich der VKI besonders auf die mobilkom austria stürzt ist eigentlich nicht weiter verwunderlich. Sicher haben auch alle anderen österreichischen Mobilfunkbetreiber einen entsprechenden Wortlaut in den AGB, der ihnen erlaubt, außerordentliche Kündigungen, die aufgrund nicht ausschließlich begünstigender Änderungen der AGB erfolgen, dann für nichtig zu erklären, wenn auf eben diese Änderungen gegenüber dem Kunden verzichtet wird. Jedoch ist A1 der einzige Betreiber, der dies auch in der Praxis umsetzt. Auch T-Mobile/tele.ring könnte derzeit von dieser in ihren AGB festgelegten Bestimmung Gebrauch machen, was sie aber nicht tun. Bei A1 treten zudem noch haarsträubende Fristen in Kraft, die alles andere als kundenfreundlich sind. Zum besseren Verständnis hier ein Zitat aus dem Blogbeitrag vom 10.03.2008:
"Widerspricht ein Kunde den Änderungen der AGB, so endet sein Vertrag laut dieser Passage nach einem Monat. Gleichzeitig nimmt sich die mobilkom austria aber auch das Recht, innerhalb eines Monats ab Zugang des Widerspruchs diesen für wirkungslos zu erklären, indem sie dem Kunden die alten AGB auch weiterhin gewährt. Zu recht bezeichnet der VKI diese Stelle als wirr und nicht konsumentenfreundlich, denn der Vertragsnehmer weiß bis zuletzt nicht, ob sein Vertrag nun nach Ablauf eines Monats gekündigt ist oder ob er die alten ABG zugestanden bekommt."
Eine Entscheidung zu Gunsten des VKI wäre eine Entscheidung zu Gunsten der Konsumenten und auch die anderen Mobilfunkbetreiber hätten sich dann danach zu richten. Während der Einsatz des VKI sehr lobenswert ist, stellt sich wieder einmal mehr die Frage, weshalb hier die RTR nicht schon viel früher reagiert hat (Anm.: Die AGB der Mobilfunkbetreiber müssen von der RTR genehmigt werden). Die Institution RTR scheint in letzter Zeit überhaupt nur noch zu (re-)agieren, wenn ein medialer Aufschrei der Kunden erfolgt.
Eine Entscheidung zu Gunsten des VKI wäre eine Entscheidung zu Gunsten der Konsumenten und auch die anderen Mobilfunkbetreiber hätten sich dann danach zu richten. Während der Einsatz des VKI sehr lobenswert ist, stellt sich wieder einmal mehr die Frage, weshalb hier die RTR nicht schon viel früher reagiert hat (Anm.: Die AGB der Mobilfunkbetreiber müssen von der RTR genehmigt werden). Die Institution RTR scheint in letzter Zeit überhaupt nur noch zu (re-)agieren, wenn ein medialer Aufschrei der Kunden erfolgt.
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mobilkom austria Dossier
Mittwoch, 26. März 2008
Hutchison 3G - Neuauflage der Datentarife
Mobilfunkbetreiber Hutchison 3G ("3") bietet ab sofort eine Neuauflage seiner Datentarife an. Bei Neuanmeldung bis 30.04. erhalten Kunden zu den Tarifen "3Data Fair" und "3Data 3GB" den "3MegaNetz Bonus" in Höhe von 96 EUR als Einmalgutschrift auf die Rechnung. Auf 24 Monate gerechnet zahlen Kunden somit für den Tarif "3Data Fair" statt bisher 24 EUR lediglich 20 EUR und für den Tarif "3Data 3GB" statt bisher 19 EUR lediglich 15 EUR. Bis Ende April entfällt zudem das Aktivierungsentgelt.
Seit Beginn des Weihnachtsgeschäfts letzten Jahres hat "3" den Kunden bei Neuanmeldung stets einen Bonus in der Höhe von 33 EUR ("3Data 3GB" und "3Data 300MB") bzw. 99 EUR ("3Data Fair") gewährt. Dieser Bonus lief zuerst unter der Bezeichnung Weihnachtsbonus, später wurde er dann zum Osterbonus. Der "3MegaNetz Bonus" ist also nur eine leicht abgewandelte Form der bisherigen Boni. Statt 33 EUR oder 99 EUR sind es nun einheitlich 96 EUR in den Tarifen "3Data Fair" und "3Data 3GB", der Tarif "3Data 300MB" wird von nun an nicht mehr mit einem Bonus bedacht. Bestandskunden und Personen unter 27 Jahren erhalten zudem eine Ermäßigung von 20%. Auf 24 Monate gerechnet zahlt man somit für den "3Data Fair" 16 EUR (statt 24 EUR) und für den "3Data 3GB" 12 EUR (statt 19 EUR). Ausgenommen von der 20%igen Ermäßigung ist auch hier wieder der Tarif "3Data 300MB".
Darfs noch etwas mehr sein?: Wer einen bestehenden Kunden kennt, kann bis 01.04. noch die Aktion "Freunde Werben" nutzen. Dazu benötigt der Neuanmelder vom Bestandskunden lediglich einen so genannten Freunde Werben Code. Wird dieser bei der Anmeldung eingegeben, erhält er dadurch zusätzlich 33 EUR Bonus (als Gutschrift auf die Rechnung). Und wer die Bestellung via Webshop durchführt, erhält außerdem noch 50 EUR Online-Bonus.
Seit Beginn des Weihnachtsgeschäfts letzten Jahres hat "3" den Kunden bei Neuanmeldung stets einen Bonus in der Höhe von 33 EUR ("3Data 3GB" und "3Data 300MB") bzw. 99 EUR ("3Data Fair") gewährt. Dieser Bonus lief zuerst unter der Bezeichnung Weihnachtsbonus, später wurde er dann zum Osterbonus. Der "3MegaNetz Bonus" ist also nur eine leicht abgewandelte Form der bisherigen Boni. Statt 33 EUR oder 99 EUR sind es nun einheitlich 96 EUR in den Tarifen "3Data Fair" und "3Data 3GB", der Tarif "3Data 300MB" wird von nun an nicht mehr mit einem Bonus bedacht. Bestandskunden und Personen unter 27 Jahren erhalten zudem eine Ermäßigung von 20%. Auf 24 Monate gerechnet zahlt man somit für den "3Data Fair" 16 EUR (statt 24 EUR) und für den "3Data 3GB" 12 EUR (statt 19 EUR). Ausgenommen von der 20%igen Ermäßigung ist auch hier wieder der Tarif "3Data 300MB".
Darfs noch etwas mehr sein?: Wer einen bestehenden Kunden kennt, kann bis 01.04. noch die Aktion "Freunde Werben" nutzen. Dazu benötigt der Neuanmelder vom Bestandskunden lediglich einen so genannten Freunde Werben Code. Wird dieser bei der Anmeldung eingegeben, erhält er dadurch zusätzlich 33 EUR Bonus (als Gutschrift auf die Rechnung). Und wer die Bestellung via Webshop durchführt, erhält außerdem noch 50 EUR Online-Bonus.
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Hutchison 3G Dossier
Dienstag, 25. März 2008
T-Mobile/tele.ring - Aktuelle Proleme mit Sonderkündigungen wegen neuer AGB (Teil 2)
Wie bereits berichtet gibt es derzeit bei T-Mobile/tele.ring aufgrund nicht ausschließlich begünstigender Änderungen der AGB ein Recht auf Sonderkündigung. Von Kunden, die von diesem Recht Gebrauch machten, wurde von T-Mobile/tele.ring eine Einmalzahlung in der Höhe von 80 EUR verlangt. Nach vielen Beschwerden reagierte zunächst T-Mobile/tele.ring selbst und mit einiger Verspätung auch die RTR. Beide Seiten versicherten nun, dass die 80 EUR nicht zu zahlen seien.
Kündigungswillige Kunden sind nun also doch zu ihrem Recht gekommen, denn zum einen schreibt der §25 (3) TKG vor, dass eine solche Kündigung für den Kunden kostenlos zu sein hat und zum andern weisen T-Mobile/tele.ring in ihren noch bis 03.05. gültigen AGB selbst darauf hin, dass in solch einem Falle keine Kosten entstehen. Dennoch bleibt der fade Beigeschmack der versuchten Kundenabzocke und auch die RTR hat hier viel zu spät reagiert.
Kündigungswillige Kunden sind nun also doch zu ihrem Recht gekommen, denn zum einen schreibt der §25 (3) TKG vor, dass eine solche Kündigung für den Kunden kostenlos zu sein hat und zum andern weisen T-Mobile/tele.ring in ihren noch bis 03.05. gültigen AGB selbst darauf hin, dass in solch einem Falle keine Kosten entstehen. Dennoch bleibt der fade Beigeschmack der versuchten Kundenabzocke und auch die RTR hat hier viel zu spät reagiert.
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T-Mobile Dossier,
tele.ring Dossier
Netzpolitik - EU will Senkung der Tarife für nationale Fremdnetz-Anrufe
EU-Telekomkommissarin Viviane Reding verlangt von den Mobilfunkanbietern die Senkung der Tarife für nationale Fremdnetz-Anrufe. Die Terminierungsentgelte sollen dabei von durchschnittlich 9,67 Cent pro Minute langfristig auf 1 bis 1,5 Cent gesenkt werden.
Nach der Senkung der EU-weiten Roamingkosten setzt sich Reding nun für günstigere Anrufe in die heimischen Netze ein. Konkret hat sie es auf die Senkung der Terminierungsentgelte (ICF) abgesehen. Darunter ist jener Betrag zu verstehen, den die Mobilfunkanbieter untereinander für die Gesprächsherstellung verlangen. In einem Interview mit der "Financial Times Deutschland" sagte Reding:
In Österreich wird die Höhe des Betrages, den die einzelnen Anbieter untereinander zu zahlen haben, von der RTR festgelegt. Die Abrechnung erfolgt dabei sekundengenau. Die Höhe der ICF (Inter-Connection-Fees) richtete sich bisher nach der Marktmacht der jeweiligen Anbieter und sollte auf dem mobilen Telekommunikationsmarkt für Gleichgewicht sorgen. Schon vergangenes Jahr kam die RTR aber zu dem Schluss, dass alle österreichischen Mobilfunkbetreiber über "beträchtliche Marktmacht" verfügen und daher die ICF schrittweise angeglichen werden sollen. Ab 01.01.2009 werden die ICF daher einheitlich auf 5,72 Cent/Min. gesenkt (mehr Infos).
Im Vergleich zu 2004 wurden hier die ICF ohnehin schon um mindestens die Hälfte reduziert, im Fall von Hutchison 3G stellen die 5,72 Cent fast nur noch ein Viertel des Terminierungsentgelts von 2004 dar (19,62 Cent). Österreich liegt damit unter dem EU-weiten Durchschnitt von 9,67 Cent (Spitzenreiter Estland liegt bei 22,4 Cent) und es war sicher nicht die österreichische Mobilfunker-Situation, die Reding zum Handeln veranlasste. Das Preisniveau mobiler Kommunikation in Österreich ist eines der günstigsten in ganz Europa und es stellt sich zu Recht die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Gesetzgebung. Der österreichische Mobilfunkmarkt funktioniert gut und eine EU-weit gültige Regelung würde vielerorts den Markt nur negativ verändern und vor allem die Quasi-Monopolisten begünstigen. Viviane Redings Einsatz für den Mobilfunkkunden ist löblich, doch sei auch an die Mobilfunkbetreiber gedacht. Sollte sich die EU tatsächlich zu einer einheitlichen Senkung der ICF auf 1 bis 1,5 Cent entscheiden, wird es in vielen Ländern zwangsläufig zu einer Konsolidierung auf dem Markt kommen, womit der Wettbewerb nur verringert werden würde. Und ein starker Wettbewerb ist bisher noch immer Garant für niedrige Preise gewesen, wobei die Senkung der ICF nicht automatisch günstigere Telefonie bedeutet.
Nach der Senkung der EU-weiten Roamingkosten setzt sich Reding nun für günstigere Anrufe in die heimischen Netze ein. Konkret hat sie es auf die Senkung der Terminierungsentgelte (ICF) abgesehen. Darunter ist jener Betrag zu verstehen, den die Mobilfunkanbieter untereinander für die Gesprächsherstellung verlangen. In einem Interview mit der "Financial Times Deutschland" sagte Reding:
"Es ist Sache der nationalen Behörden, das zu regeln. Wenn aber der europäische Zusammenschluss der nationalen Regulierer (ERG) bis zu diesem Sommer keine brauchbaren Vorschläge macht, werde ich selbst eingreifen müssen."
In Österreich wird die Höhe des Betrages, den die einzelnen Anbieter untereinander zu zahlen haben, von der RTR festgelegt. Die Abrechnung erfolgt dabei sekundengenau. Die Höhe der ICF (Inter-Connection-Fees) richtete sich bisher nach der Marktmacht der jeweiligen Anbieter und sollte auf dem mobilen Telekommunikationsmarkt für Gleichgewicht sorgen. Schon vergangenes Jahr kam die RTR aber zu dem Schluss, dass alle österreichischen Mobilfunkbetreiber über "beträchtliche Marktmacht" verfügen und daher die ICF schrittweise angeglichen werden sollen. Ab 01.01.2009 werden die ICF daher einheitlich auf 5,72 Cent/Min. gesenkt (mehr Infos).
Im Vergleich zu 2004 wurden hier die ICF ohnehin schon um mindestens die Hälfte reduziert, im Fall von Hutchison 3G stellen die 5,72 Cent fast nur noch ein Viertel des Terminierungsentgelts von 2004 dar (19,62 Cent). Österreich liegt damit unter dem EU-weiten Durchschnitt von 9,67 Cent (Spitzenreiter Estland liegt bei 22,4 Cent) und es war sicher nicht die österreichische Mobilfunker-Situation, die Reding zum Handeln veranlasste. Das Preisniveau mobiler Kommunikation in Österreich ist eines der günstigsten in ganz Europa und es stellt sich zu Recht die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Gesetzgebung. Der österreichische Mobilfunkmarkt funktioniert gut und eine EU-weit gültige Regelung würde vielerorts den Markt nur negativ verändern und vor allem die Quasi-Monopolisten begünstigen. Viviane Redings Einsatz für den Mobilfunkkunden ist löblich, doch sei auch an die Mobilfunkbetreiber gedacht. Sollte sich die EU tatsächlich zu einer einheitlichen Senkung der ICF auf 1 bis 1,5 Cent entscheiden, wird es in vielen Ländern zwangsläufig zu einer Konsolidierung auf dem Markt kommen, womit der Wettbewerb nur verringert werden würde. Und ein starker Wettbewerb ist bisher noch immer Garant für niedrige Preise gewesen, wobei die Senkung der ICF nicht automatisch günstigere Telefonie bedeutet.
Sonntag, 16. März 2008
Netzpolitik - TÜV überprüft Strahlung von Handymasten
Eine Vereinbarung zwischen Verkehrsminister Werner Faymann und Gerhard Köfer, Bürgermeister der Stadt Spittal, sieht vor, dass Gemeinden zukünftig eine Überprüfung von Handymasten veranlassen können.
Die Überprüfung der Strahlung von Handymasten soll durch den TÜV erfolgen. Die Kosten hierfür trägt laut Köfer das Ministerium. Sollte sich im Zuge einer solchen Überprüfung herausstellen, dass Grenzwerte überschritten werden, sind Konsequenzen bis hin zur Abschaltung des betroffenen Masten zu erwarten.
-ABSEITS der offiziellen Meldung-
Es wird und wird nicht still rund um das Thema Handymasten und deren Strahlung. So ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass Gemeinden in Österreich zukünftig die Möglichkeit haben, die Überprüfung von Mobilfunksendern zu veranlassen. Doch was ist von der an sich löblichen Vereinbarung zwischen zwei SPÖ Funktionären nun tatsächlich zu erwarten? Schenkt man den Aussagen der Mobilfunkbetreiber Glauben, so ist die Strahlung ihrer Masten ohnehin weit von den maximalen Grenzwerten entfernt. Ergebnisse erster Tests sind daher abzuwarten, bis dahin bleibt jedoch der fade Beigeschmack parteipolitischen Aktionismus.
Der (emotionale) Streit zwischen Pro- und Contra-Stimmen wird wohl auch dadurch nicht entschieden werden. Und es wird auch weiterhin sowohl Studien geben, die in der Handymasten-Strahlung eine Gefahr sehen und die in ihr keine Gefahr sehen. Fakt ist, dass die Mehrheit der Bevölkerung wohl kaum mehr auf mobile Kommunikation verzichten möchte. Die Überprüfung der Mobilfunkmasten wird daher mit großer Wahrscheinlichkeit lediglich die Gemüter der Menschen besänftigen.
Die Überprüfung der Strahlung von Handymasten soll durch den TÜV erfolgen. Die Kosten hierfür trägt laut Köfer das Ministerium. Sollte sich im Zuge einer solchen Überprüfung herausstellen, dass Grenzwerte überschritten werden, sind Konsequenzen bis hin zur Abschaltung des betroffenen Masten zu erwarten.
-ABSEITS der offiziellen Meldung-
Es wird und wird nicht still rund um das Thema Handymasten und deren Strahlung. So ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass Gemeinden in Österreich zukünftig die Möglichkeit haben, die Überprüfung von Mobilfunksendern zu veranlassen. Doch was ist von der an sich löblichen Vereinbarung zwischen zwei SPÖ Funktionären nun tatsächlich zu erwarten? Schenkt man den Aussagen der Mobilfunkbetreiber Glauben, so ist die Strahlung ihrer Masten ohnehin weit von den maximalen Grenzwerten entfernt. Ergebnisse erster Tests sind daher abzuwarten, bis dahin bleibt jedoch der fade Beigeschmack parteipolitischen Aktionismus.
Der (emotionale) Streit zwischen Pro- und Contra-Stimmen wird wohl auch dadurch nicht entschieden werden. Und es wird auch weiterhin sowohl Studien geben, die in der Handymasten-Strahlung eine Gefahr sehen und die in ihr keine Gefahr sehen. Fakt ist, dass die Mehrheit der Bevölkerung wohl kaum mehr auf mobile Kommunikation verzichten möchte. Die Überprüfung der Mobilfunkmasten wird daher mit großer Wahrscheinlichkeit lediglich die Gemüter der Menschen besänftigen.
Donnerstag, 13. März 2008
T-Mobile - iPhone samt zugehörigen Tarifen offiziell vorgestellt
Der österreichische Mobilfunkanbieter T-Mobile Austria hat heute bei einer Pressekundgebung das iPhone sowie die dazugehörigen Tarife vorgestellt. Verkaufsstart ist morgen, Freitag der 14.03.2008.
Die Gerüchte der letzten Tage haben gestimmt, zumindest in Bezug auf den österreichischen Verkaufsstart des iPhones beim exklusiven Apple-Vertriebspartner T-Mobile Austria. Das iPhone wird ab morgen in allen 39 T-Mobile Shops sowie im T-Mobile Online-Shop erhältlich sein. Der Preis für das 8GB Modell beläuft sich auf 399 EUR, das 16GB Modell ist um 499 EUR zu haben. Nicht ganz gestimmt haben die kolportierten Tarife. Die Kunden können bei Vertragsabschluss zwischen den Tarifen "Classic" und "Supreme" wählen. Im "Classic" Tarif, Kostenpunkt 39 EUR monatlich, stehen dem Kunden 1000Min./Monat in alle Netze zur Verfügung. Im "Supreme" Tarif, Kostenpunkt 55 EUR monatlich, sind es 4000Min./Monat und 1000SMS/Monat in alle Netze. Beide Tarife haben zudem Visual Voicemail und ein monatliches Datenvolumen von 3GB inkludiert. Den Kunden steht außerdem der Zugang zu österreichweit 165 T-Mobile W-Lan Hotspots offen.
HIER gibt es die Tarife auf einen Blick.
-ABSEITS der offiziellen Meldung-
Die Preise der iPhone Modelle sind europaweit ident. Einzig und allein die Tarife sind von Land zu Land verschieden. Und hier profitiert Österreich im Vergleich mit anderen (iPhone-)Ländern wieder einmal vom vorherrschenden niedrigen Preisniveau mobiler Kommunikation. Kostet der "Complete XL" Tarif in Deutschland mit 1000Min./Monat und 300SMS/Monat stolze 89 EUR, so steht dem in Österreich der "Classic" Tarif mit gerade mal 39 EUR Paketgebühr gegenüber (auch wenn hier keine SMS inkludiert sind).
Einzelheiten: Es gilt zu beachten, dass im "Classic" Tarif die SMS mit 25Cent vergebührt werden und die in den Tarifen inkludierten Freiminuten und Frei-SMS nur österreichweit gelten. Beide Tarife haben zudem eine 60/30 Taktung. Die Vertragsdauer beträgt wie gewöhnlich 24 Monate. Ein Erwerb des iPhones ohne Vertragsabschluss ist nicht möglich. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann das Gerät bei T-Mobile gegen ein Entgelt jedoch entsperrt werden. Es soll auch möglich sein, die iPhone Tarife mit anderen Handys anzumelden.
Fazit: Wer schon lange scharf auf Apples iPhone ist und es beim offiziellen Vertragspartner erwerben will, kann hier beruhigt zuschlagen. Sicher sind die Tarif-Preise höher als so manch anderer derzeit angebotener All-Inklusiv-Tarif (z.B. FairPlay um 25 EUR, 3NoLimits um 24 EUR), aber sie sind aufgrund der speziellen inkludierten Leistungen (Visual Voicemail, 3GB Datenvolumen) auch nicht überteuert. Billiger steigt man jedoch aus, wenn man sich einen iPhone US-Grauimport beschafft (z.B. über ebay) und mit einem Mobilfunkbetreiber und Tarif seiner Wahl verwendet.
Die Gerüchte der letzten Tage haben gestimmt, zumindest in Bezug auf den österreichischen Verkaufsstart des iPhones beim exklusiven Apple-Vertriebspartner T-Mobile Austria. Das iPhone wird ab morgen in allen 39 T-Mobile Shops sowie im T-Mobile Online-Shop erhältlich sein. Der Preis für das 8GB Modell beläuft sich auf 399 EUR, das 16GB Modell ist um 499 EUR zu haben. Nicht ganz gestimmt haben die kolportierten Tarife. Die Kunden können bei Vertragsabschluss zwischen den Tarifen "Classic" und "Supreme" wählen. Im "Classic" Tarif, Kostenpunkt 39 EUR monatlich, stehen dem Kunden 1000Min./Monat in alle Netze zur Verfügung. Im "Supreme" Tarif, Kostenpunkt 55 EUR monatlich, sind es 4000Min./Monat und 1000SMS/Monat in alle Netze. Beide Tarife haben zudem Visual Voicemail und ein monatliches Datenvolumen von 3GB inkludiert. Den Kunden steht außerdem der Zugang zu österreichweit 165 T-Mobile W-Lan Hotspots offen.
HIER gibt es die Tarife auf einen Blick.
-ABSEITS der offiziellen Meldung-
Die Preise der iPhone Modelle sind europaweit ident. Einzig und allein die Tarife sind von Land zu Land verschieden. Und hier profitiert Österreich im Vergleich mit anderen (iPhone-)Ländern wieder einmal vom vorherrschenden niedrigen Preisniveau mobiler Kommunikation. Kostet der "Complete XL" Tarif in Deutschland mit 1000Min./Monat und 300SMS/Monat stolze 89 EUR, so steht dem in Österreich der "Classic" Tarif mit gerade mal 39 EUR Paketgebühr gegenüber (auch wenn hier keine SMS inkludiert sind).
Einzelheiten: Es gilt zu beachten, dass im "Classic" Tarif die SMS mit 25Cent vergebührt werden und die in den Tarifen inkludierten Freiminuten und Frei-SMS nur österreichweit gelten. Beide Tarife haben zudem eine 60/30 Taktung. Die Vertragsdauer beträgt wie gewöhnlich 24 Monate. Ein Erwerb des iPhones ohne Vertragsabschluss ist nicht möglich. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann das Gerät bei T-Mobile gegen ein Entgelt jedoch entsperrt werden. Es soll auch möglich sein, die iPhone Tarife mit anderen Handys anzumelden.
Fazit: Wer schon lange scharf auf Apples iPhone ist und es beim offiziellen Vertragspartner erwerben will, kann hier beruhigt zuschlagen. Sicher sind die Tarif-Preise höher als so manch anderer derzeit angebotener All-Inklusiv-Tarif (z.B. FairPlay um 25 EUR, 3NoLimits um 24 EUR), aber sie sind aufgrund der speziellen inkludierten Leistungen (Visual Voicemail, 3GB Datenvolumen) auch nicht überteuert. Billiger steigt man jedoch aus, wenn man sich einen iPhone US-Grauimport beschafft (z.B. über ebay) und mit einem Mobilfunkbetreiber und Tarif seiner Wahl verwendet.
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T-Mobile Dossier
T-Mobile/tele.ring - Aktuelle Proleme mit Sonderkündigungen wegen neuer AGB
Die neuen AGB, die für T-Mobile/tele.ring Bestandskunden ab 04.05. gelten, sind nicht ausschließlich begünstigend. Daraus ergibt sich laut §25 (3) TKG das Recht auf Sonderkündigung.
Wie in einschlägigen Foren nun berichtet wurde, wird von Kunden, die von diesem Recht Gebrauch machten, von T-Mobile/tele.ring eine Einmalzahlung in der Höhe von 80 EUR verlangt. Dieser Umstand geht jedoch nicht mit den noch bis 03.05. bestehenden AGB konform und widerspricht auch oben erwähntem §25 (3) TKG. So heißt es in den noch geltenden AGB §7 (5.1), dass die Zahlung in Höhe von 80 EUR nicht berechnet wird, wenn "[...] Sie das Vertragsverhältnis aus von uns zu vertretenden Gründen außerordentlich gelöst haben." Und in §25 (3) TKG heißt es, dass eine Sonderkündigung für den Kunden in jedem Fall kostenlos zu sein hat.
Vertragswidrig und unrühmlich: Wie ist es nun zu erklären, dass T-Mobile/tele.ring nicht nur gegen ihre eigenen AGB, sondern auch gegen das für alle Mobilfunkbetreiber geltende TKG verstößt? Von einigen wird vermutet, dass diese Summe lediglich zur Abschreckung dienen soll, damit Kunden ihre Sonderkündigung wieder zurück ziehen bzw. gar nicht erst einreichen. Unrühmlich ist auch die Vorgehensweise T-Mobiles/tele.rings, die bei telefonischen und schriftlichen Anfragen stets auf die Abschlagszahlung in der Höhe von 80 EUR verweisen, auch wenn man als Kunde auf die noch bestehenden AGB und den §25 (3) TKG hinweist.
Neue AGB rechtskonform?: In den neuen, ab 04.05. geltenden AGB räumt sich T-Mobile/tele.ring das Recht ein, in Zukunft auch bei von ihnen selbst zu vertretenden Sonderkündigungen eine Abschlagszahlung in der Höhe von 80 EUR zu verlangen. Es wird sich zeigen, was in so einem Fall Institutionen wie die RTR und der VKI sagen werden. Mit §25 (3) TKG, wonach eine Sonderkündigung für den Kunden kostenlos zu sein hat, ist diese Klausel nämlich nicht vereinbar.
Abwarten: Noch heißt es abwarten. Nach dem 04.05. wird sich zeigen, ob T-Mobile/tele.ring Ernst macht und Kunden tatsächlich diese 80 EUR verrechnen wird. Ihr derzeitiges Gebaren ist jedenfalls unseriös und spiegelt nicht das Verhalten wider, welches ein großes und international agierendes Unternehmen an den Tag legen sollte.
Wie in einschlägigen Foren nun berichtet wurde, wird von Kunden, die von diesem Recht Gebrauch machten, von T-Mobile/tele.ring eine Einmalzahlung in der Höhe von 80 EUR verlangt. Dieser Umstand geht jedoch nicht mit den noch bis 03.05. bestehenden AGB konform und widerspricht auch oben erwähntem §25 (3) TKG. So heißt es in den noch geltenden AGB §7 (5.1), dass die Zahlung in Höhe von 80 EUR nicht berechnet wird, wenn "[...] Sie das Vertragsverhältnis aus von uns zu vertretenden Gründen außerordentlich gelöst haben." Und in §25 (3) TKG heißt es, dass eine Sonderkündigung für den Kunden in jedem Fall kostenlos zu sein hat.
Vertragswidrig und unrühmlich: Wie ist es nun zu erklären, dass T-Mobile/tele.ring nicht nur gegen ihre eigenen AGB, sondern auch gegen das für alle Mobilfunkbetreiber geltende TKG verstößt? Von einigen wird vermutet, dass diese Summe lediglich zur Abschreckung dienen soll, damit Kunden ihre Sonderkündigung wieder zurück ziehen bzw. gar nicht erst einreichen. Unrühmlich ist auch die Vorgehensweise T-Mobiles/tele.rings, die bei telefonischen und schriftlichen Anfragen stets auf die Abschlagszahlung in der Höhe von 80 EUR verweisen, auch wenn man als Kunde auf die noch bestehenden AGB und den §25 (3) TKG hinweist.
Neue AGB rechtskonform?: In den neuen, ab 04.05. geltenden AGB räumt sich T-Mobile/tele.ring das Recht ein, in Zukunft auch bei von ihnen selbst zu vertretenden Sonderkündigungen eine Abschlagszahlung in der Höhe von 80 EUR zu verlangen. Es wird sich zeigen, was in so einem Fall Institutionen wie die RTR und der VKI sagen werden. Mit §25 (3) TKG, wonach eine Sonderkündigung für den Kunden kostenlos zu sein hat, ist diese Klausel nämlich nicht vereinbar.
Abwarten: Noch heißt es abwarten. Nach dem 04.05. wird sich zeigen, ob T-Mobile/tele.ring Ernst macht und Kunden tatsächlich diese 80 EUR verrechnen wird. Ihr derzeitiges Gebaren ist jedenfalls unseriös und spiegelt nicht das Verhalten wider, welches ein großes und international agierendes Unternehmen an den Tag legen sollte.
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Montag, 10. März 2008
Yesss - Neue Auslandstarife vorgestellt
Mobilfunk-Diskonter Yesss! bietet ab sofort neue Auslandstarife an. "Yesss! International" gibt es ab einer Mindestaufladung von 10 EUR und ermöglicht günstige Sprachtelefonie in über 50 Länder.
Die "Yesss! International" Tarif-Option gibt es zum Paketpreis von 10 EUR und 20 EUR. Die Gültigkeit der Tarif-Option beträgt 14 Tage bzw. einen Monat. In diesem Zeitraum kann der Kunde bei einer Taktung von 60/60 und einer Gesprächsaufbaugebühr in der Höhe von 10Cent günstig in über 50 Länder telefonieren. Einige Beispiele: China um 4Cent, Türkeit ab 5Cent und Deutschland ebf. ab 5Cent. Die komplette Gebührenliste gibt es hier.
-ABSEITS der offiziellen Meldung-
Mit der Tarif-Option "Yesss! International" geht Yesss! im hart umkämpften Prepaid-Diskontmarkt in die nächste Runde. Die Preise sind günstig und können auch mit Auslandstelefonie-Preisen von Call-Shops und Festnetzanbietern mithalten. Da Auslandsgespräche ohnehin meist länger ausfallen dürften, sind die 60/60 Taktung und die Gesprächsaufbaugebühr von 10Cent verschmerzbar. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums verfällt übrig gebliebenes Guthaben zudem nicht, sondern kann zum Normaltarif vertelefoniert werden.
Falls Yesss! diese Tarif-Option entsprechend bewirbt, könnten damit zweifelsohne Neukunden geworben werden. Die Zielgruppe ist dafür in Österreich entsprechend groß. Bleibt abzuwarten wie die Mitbewerber, allen voran bob, darauf reagieren. Auch die Postpaid-Mitbewerber werden dadurch hoffentlich animiert, endlich günstige Auslandstarife auf den Markt zu bringen.
Die "Yesss! International" Tarif-Option gibt es zum Paketpreis von 10 EUR und 20 EUR. Die Gültigkeit der Tarif-Option beträgt 14 Tage bzw. einen Monat. In diesem Zeitraum kann der Kunde bei einer Taktung von 60/60 und einer Gesprächsaufbaugebühr in der Höhe von 10Cent günstig in über 50 Länder telefonieren. Einige Beispiele: China um 4Cent, Türkeit ab 5Cent und Deutschland ebf. ab 5Cent. Die komplette Gebührenliste gibt es hier.
-ABSEITS der offiziellen Meldung-
Mit der Tarif-Option "Yesss! International" geht Yesss! im hart umkämpften Prepaid-Diskontmarkt in die nächste Runde. Die Preise sind günstig und können auch mit Auslandstelefonie-Preisen von Call-Shops und Festnetzanbietern mithalten. Da Auslandsgespräche ohnehin meist länger ausfallen dürften, sind die 60/60 Taktung und die Gesprächsaufbaugebühr von 10Cent verschmerzbar. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums verfällt übrig gebliebenes Guthaben zudem nicht, sondern kann zum Normaltarif vertelefoniert werden.
Falls Yesss! diese Tarif-Option entsprechend bewirbt, könnten damit zweifelsohne Neukunden geworben werden. Die Zielgruppe ist dafür in Österreich entsprechend groß. Bleibt abzuwarten wie die Mitbewerber, allen voran bob, darauf reagieren. Auch die Postpaid-Mitbewerber werden dadurch hoffentlich animiert, endlich günstige Auslandstarife auf den Markt zu bringen.
VKI mahnt mobilkom austria ab
Dem Verein für Konsumentinformation ist die Aushebelung des Sonderkündigungsrechts durch einen Wortlaut in den AGB ein Dorn im Auge.
Konkret handelt es sich um §3 (1) und §3 (4) der AGB, die laut VKI gesetzeswidrig und ziemlich wirr sind. Das beweist folgender Auszug aus §3 (1):
"[...] Sollte der Teilnehmer bis zum Inkrafttreten der Änderungen der mobilkom austria schriftlich mitteilen, dass er den Änderungen widerspricht, so endet der Vertrag nach einer Frist von einem Monat ab Zugang dieser Erklärung. Der Widerspruch wird wirkungslos, falls sich mobilkom austria innerhalb eines Monats ab Zugang des Widerspruchs bereit erklärt, gegenüber dem Teilnehmer die Änderungskündigung zurückzuziehen. [...]"
Widerspricht ein Kunde den Änderungen der AGB, so endet sein Vertrag laut dieser Passage nach einem Monat. Gleichzeitig nimmt sich die mobilkom austria aber auch das Recht, innerhalb eines Monats ab Zugang des Widerspruchs diesen für wirkungslos zu erklären, indem sie dem Kunden die alten AGB auch weiterhin gewährt. Zu recht bezeichnet der VKI diese Stelle als wirr und nicht konsumentenfreundlich, denn der Vertragsnehmer weiß bis zuletzt nicht, ob sein Vertrag nun nach Ablauf eines Monats gekündigt ist oder ob er die alten ABG zugestanden bekommt.
Im Erstfall wird geklagt: Die mobilkom austria hat nun bis 26. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte sie dies nicht tun, so landet der Fall vor Gericht. Eine gerichtliche Entscheidung wäre sehr zu begrüßen, da auch die anderen Mobilfunkanbieter eine entsprechende Klausel in ihren AGB haben und somit zukünftig Klarheit herrschen würde.
Die Änderungen der AGB der mobilkom austria: Kundmachung
Konkret handelt es sich um §3 (1) und §3 (4) der AGB, die laut VKI gesetzeswidrig und ziemlich wirr sind. Das beweist folgender Auszug aus §3 (1):
"[...] Sollte der Teilnehmer bis zum Inkrafttreten der Änderungen der mobilkom austria schriftlich mitteilen, dass er den Änderungen widerspricht, so endet der Vertrag nach einer Frist von einem Monat ab Zugang dieser Erklärung. Der Widerspruch wird wirkungslos, falls sich mobilkom austria innerhalb eines Monats ab Zugang des Widerspruchs bereit erklärt, gegenüber dem Teilnehmer die Änderungskündigung zurückzuziehen. [...]"
Widerspricht ein Kunde den Änderungen der AGB, so endet sein Vertrag laut dieser Passage nach einem Monat. Gleichzeitig nimmt sich die mobilkom austria aber auch das Recht, innerhalb eines Monats ab Zugang des Widerspruchs diesen für wirkungslos zu erklären, indem sie dem Kunden die alten AGB auch weiterhin gewährt. Zu recht bezeichnet der VKI diese Stelle als wirr und nicht konsumentenfreundlich, denn der Vertragsnehmer weiß bis zuletzt nicht, ob sein Vertrag nun nach Ablauf eines Monats gekündigt ist oder ob er die alten ABG zugestanden bekommt.
Im Erstfall wird geklagt: Die mobilkom austria hat nun bis 26. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte sie dies nicht tun, so landet der Fall vor Gericht. Eine gerichtliche Entscheidung wäre sehr zu begrüßen, da auch die anderen Mobilfunkanbieter eine entsprechende Klausel in ihren AGB haben und somit zukünftig Klarheit herrschen würde.
Die Änderungen der AGB der mobilkom austria: Kundmachung
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mobilkom austria Dossier
Samstag, 8. März 2008
ONE - 4immer kehrt zurück
Der Jugendtarif "4immer" kann bei ONE ab sofort wieder angemeldet werden.
ONE bietet ab sofort wieder den Jugendtarif "4immer" an. Anmeldbar für alle unter 27 Jahren. Der Tarif kostet 4 EUR/Monat Grundgebühr, Gespräche werden bei einer Taktung von 60/60 österreichweit mit 4Cent/Min. vergebührt. Dazu gibt es gratis 1000 SMS/Abrechnungszeitraum in alle Netze und gratis E-Mail am Handy.
-ABSEITS der offiziellen Meldung-
Hatte ONE Chef Michael Krammer vor kurzem noch angekündigt, zukünftig auf Kampftarife verzichten zu wollen (Nachlese auf derstandard.at), scheint in diesem Zusammenhang die Wiedereinführung des "4immer" mehr als verwunderlich. Sicherlich ist der "4immer" ein attraktiver Jugendtarif, doch dass es ihn nun schon in der dritten (Neu-)Auflage gibt beweist, dass ONE nicht so recht weiß, in welche Richtung sie gehen wollen. ONE kündigt immer wieder das Vorhaben an, in Österreich die Nr.2 auf dem Mobilfunkmarkt zu werden. Dieses Vorhaben scheint mit einem Verzicht auf Kampftarife jedoch unvereinbar zu sein und droht für ONE zur Zerreißprobe zu werden.
Vielleicht war Krammers Ankündigung, auf Kampftarife verzichten zu wollen, auch nur ein Augenzwinkern in Richtung Mitbewerber. Diese scheinen jedoch in Anbetracht der neuesten Tarife wie "Basta" oder "Fairplay4U" auch weiterhin nicht auf Kampftarife verzichten zu wollen.
ONE bietet ab sofort wieder den Jugendtarif "4immer" an. Anmeldbar für alle unter 27 Jahren. Der Tarif kostet 4 EUR/Monat Grundgebühr, Gespräche werden bei einer Taktung von 60/60 österreichweit mit 4Cent/Min. vergebührt. Dazu gibt es gratis 1000 SMS/Abrechnungszeitraum in alle Netze und gratis E-Mail am Handy.
-ABSEITS der offiziellen Meldung-
Hatte ONE Chef Michael Krammer vor kurzem noch angekündigt, zukünftig auf Kampftarife verzichten zu wollen (Nachlese auf derstandard.at), scheint in diesem Zusammenhang die Wiedereinführung des "4immer" mehr als verwunderlich. Sicherlich ist der "4immer" ein attraktiver Jugendtarif, doch dass es ihn nun schon in der dritten (Neu-)Auflage gibt beweist, dass ONE nicht so recht weiß, in welche Richtung sie gehen wollen. ONE kündigt immer wieder das Vorhaben an, in Österreich die Nr.2 auf dem Mobilfunkmarkt zu werden. Dieses Vorhaben scheint mit einem Verzicht auf Kampftarife jedoch unvereinbar zu sein und droht für ONE zur Zerreißprobe zu werden.
Vielleicht war Krammers Ankündigung, auf Kampftarife verzichten zu wollen, auch nur ein Augenzwinkern in Richtung Mitbewerber. Diese scheinen jedoch in Anbetracht der neuesten Tarife wie "Basta" oder "Fairplay4U" auch weiterhin nicht auf Kampftarife verzichten zu wollen.
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ONE Dossier
T-Mobile/tele.ring - Furore um MyFaves und die neuen AGB
Kurz nach Einführung des Wertkartentarifs "MyFaves" gab T-Mobile/tele.ring neue AGB bekannt. Die Sperrung einiger "MyFaves" SIM-Karten und die Änderungen in den AGB sorgten zuletzt in einschlägigen Foren für Furore.
"MyFaves", der neue Wertkartentarif von T-Mobile, beweist wieder einmal, dass wir in Österreich in einem Mobilfunk-Schlaraffenland leben. Zu fünf vom Benutzer frei wählbaren Rufnummern kann um 1Cent/Min. telefoniert werden. Auch wenn dieser spezielle Wertkartentarif 1 EUR/Monat Zusatzgebühr kostet und Gespräche zu anderen Rufnummern mit 30Cent/Min. zu Buche schlagen, ist dieser Tarif sicher für viele optimal. Monatlich können zudem drei der fünf frei wählbaren Rufnummern gewechselt werden.
Plötzlich gesperrt: Es dauerte nicht lange, bis einzelne "MyFaves"-Benutzer von einer Sperre betroffen waren. Dabei stellte sich heraus, dass es T-Mobile auf jene abgesehen hatte, die mit ihrem "MyFaves"-Tarif besonders ausgiebig zu Rufnummern des Mobilfunkbetreibers "3" telefonierten. Grund für die langen Gespräche: "3" bietet derzeit mit seinen "SixBack"-Tarifen den so genannten "SixBack-Bonus" an, d.h., dass jeder "SixBack"-Kunde pro voller Minute, die er aus einem fremden Mobilfunknetz angerufen wird, 6Cent Gutschrift erhält. Die Gutschrift selbst zahlt zwar "3", aber nun wird klar, wieso der "MyFaves"-Tarif besonders exzessiv für Anrufe zu "3" Rufnummern verwendet wurde. Moralisch verwerflich oder vollkommen in Ordnung? Diese Entscheidung sei jedem selbst überlassen. Fakt ist, dass T-Mobile keinerlei Beschränkung des "MyFaves"-Tarifs angibt und "3" Rufnummern auch nicht exkludiert sind.
Neue AGB: Neben der Erhöhung einiger Entgelte, der Kündigungsfrist und Änderung einiger anderer für den Kunden nicht ausschließlich begünstigender Bestimmungen, gibt es in den neuen AGB auch einige Änderungen, die oben genanntes Verhalten in Zusammenhang mit einem "SixBack"-Tarif unterbinden soll. So heißt es in den neuen AGB wie folgt:
(4) Ohne besondere schriftliche Vereinbarung mit uns dürfen
Sie Ihren Anschluss nur für persönliche, private Zwecke
nutzen.
(4.1) Wir können
a. Ihren Anschluss sofort sperren,
b. den Vertrag kündigen und
c. Schadenersatz fordern,
wenn Sie Ihren Anschluss ohne schriftliche Vereinbarung mit
uns für gewerbliche Zwecke nutzen – insbesondere für den
Verkauf von Kommunikationsdienstleistungen (z.B. durch ein
GSM Gateway oder Umgehung der Zusammenschaltung).
(4.2) Wir können, wie in Absatz 4.1 a., b. und c. vorgehen,
wenn Sie nachweislich unsere Leistungen/Tarifangebote
missbräuchlich nutzen. Das gilt auch für Missbrauch im
Zusammenhang mit Angeboten von anderen Mobilfunkbetreibern.
Missbrauch im Sinne dieser Bestimmung ist, wenn
der Telekommunikationsanschluss für andere Zwecke, als
vertraglich vereinbart, genutzt wird.
Diese Klausel in den neune AGB von T-Mobile/tele.ring hat nun in einschlägigen Foren für Furore gesorgt, denn die Formulierung unter Punk 4.2 zielt geradewegs auf jene ab, die mittels "MyFaves" oder ähnlichen Tarifen ihren "SixBack"-Tarif bei "3" finanzieren wollen. Aber die Formulierung ist andererseits auch sehr schwammig, und es herrscht Unklarheit darüber, wie es T-Mobile/tele.ring gelingen soll, eine missbräuchliche Nutzung nachzuweisen. Wie weiter oben schon erwähnt hat "MyFaves", aber auch Tarife wie "Günta", keinerlei Beschränkungen in irgendeiner Art. "[...] für andere Zwecke, als vertraglich vereinbart [...]" ist hier einfach nicht genau genug definiert und es scheint, als würde T-Mobile zum einen abschrecken wollen und zum anderen sich durch diese Klausel einen undefinierten Handlungsspielraum öffnen wollen.
Recht auf Sonderkündigung: Alle Bestandskunden, die schon vor dem 04.03. Kunde bei T-Mobile/tele.ring waren, haben aufgrund des §25 (3) TKG ein Recht auf Sonderkündigung. Dieses Recht ergibt sich daraus, dass die Änderung der AGB für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend sind. Eine solche Sonderkündigung ist überdies für den Kunden kostenlos. Wer davon Gebrauch machen will, muss dies bis spätestens 03.05. mit einem entsprechenden Schreiben an T-Mobile oder tele.ring tun, ansonsten akzeptiert der Kunde mit 04.05. automatisch die neuen AGB.
"MyFaves", der neue Wertkartentarif von T-Mobile, beweist wieder einmal, dass wir in Österreich in einem Mobilfunk-Schlaraffenland leben. Zu fünf vom Benutzer frei wählbaren Rufnummern kann um 1Cent/Min. telefoniert werden. Auch wenn dieser spezielle Wertkartentarif 1 EUR/Monat Zusatzgebühr kostet und Gespräche zu anderen Rufnummern mit 30Cent/Min. zu Buche schlagen, ist dieser Tarif sicher für viele optimal. Monatlich können zudem drei der fünf frei wählbaren Rufnummern gewechselt werden.
Plötzlich gesperrt: Es dauerte nicht lange, bis einzelne "MyFaves"-Benutzer von einer Sperre betroffen waren. Dabei stellte sich heraus, dass es T-Mobile auf jene abgesehen hatte, die mit ihrem "MyFaves"-Tarif besonders ausgiebig zu Rufnummern des Mobilfunkbetreibers "3" telefonierten. Grund für die langen Gespräche: "3" bietet derzeit mit seinen "SixBack"-Tarifen den so genannten "SixBack-Bonus" an, d.h., dass jeder "SixBack"-Kunde pro voller Minute, die er aus einem fremden Mobilfunknetz angerufen wird, 6Cent Gutschrift erhält. Die Gutschrift selbst zahlt zwar "3", aber nun wird klar, wieso der "MyFaves"-Tarif besonders exzessiv für Anrufe zu "3" Rufnummern verwendet wurde. Moralisch verwerflich oder vollkommen in Ordnung? Diese Entscheidung sei jedem selbst überlassen. Fakt ist, dass T-Mobile keinerlei Beschränkung des "MyFaves"-Tarifs angibt und "3" Rufnummern auch nicht exkludiert sind.
Neue AGB: Neben der Erhöhung einiger Entgelte, der Kündigungsfrist und Änderung einiger anderer für den Kunden nicht ausschließlich begünstigender Bestimmungen, gibt es in den neuen AGB auch einige Änderungen, die oben genanntes Verhalten in Zusammenhang mit einem "SixBack"-Tarif unterbinden soll. So heißt es in den neuen AGB wie folgt:
(4) Ohne besondere schriftliche Vereinbarung mit uns dürfen
Sie Ihren Anschluss nur für persönliche, private Zwecke
nutzen.
(4.1) Wir können
a. Ihren Anschluss sofort sperren,
b. den Vertrag kündigen und
c. Schadenersatz fordern,
wenn Sie Ihren Anschluss ohne schriftliche Vereinbarung mit
uns für gewerbliche Zwecke nutzen – insbesondere für den
Verkauf von Kommunikationsdienstleistungen (z.B. durch ein
GSM Gateway oder Umgehung der Zusammenschaltung).
(4.2) Wir können, wie in Absatz 4.1 a., b. und c. vorgehen,
wenn Sie nachweislich unsere Leistungen/Tarifangebote
missbräuchlich nutzen. Das gilt auch für Missbrauch im
Zusammenhang mit Angeboten von anderen Mobilfunkbetreibern.
Missbrauch im Sinne dieser Bestimmung ist, wenn
der Telekommunikationsanschluss für andere Zwecke, als
vertraglich vereinbart, genutzt wird.
Diese Klausel in den neune AGB von T-Mobile/tele.ring hat nun in einschlägigen Foren für Furore gesorgt, denn die Formulierung unter Punk 4.2 zielt geradewegs auf jene ab, die mittels "MyFaves" oder ähnlichen Tarifen ihren "SixBack"-Tarif bei "3" finanzieren wollen. Aber die Formulierung ist andererseits auch sehr schwammig, und es herrscht Unklarheit darüber, wie es T-Mobile/tele.ring gelingen soll, eine missbräuchliche Nutzung nachzuweisen. Wie weiter oben schon erwähnt hat "MyFaves", aber auch Tarife wie "Günta", keinerlei Beschränkungen in irgendeiner Art. "[...] für andere Zwecke, als vertraglich vereinbart [...]" ist hier einfach nicht genau genug definiert und es scheint, als würde T-Mobile zum einen abschrecken wollen und zum anderen sich durch diese Klausel einen undefinierten Handlungsspielraum öffnen wollen.
Recht auf Sonderkündigung: Alle Bestandskunden, die schon vor dem 04.03. Kunde bei T-Mobile/tele.ring waren, haben aufgrund des §25 (3) TKG ein Recht auf Sonderkündigung. Dieses Recht ergibt sich daraus, dass die Änderung der AGB für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend sind. Eine solche Sonderkündigung ist überdies für den Kunden kostenlos. Wer davon Gebrauch machen will, muss dies bis spätestens 03.05. mit einem entsprechenden Schreiben an T-Mobile oder tele.ring tun, ansonsten akzeptiert der Kunde mit 04.05. automatisch die neuen AGB.
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T-Mobile Dossier
Hutchison 3G - 3Data Fair im Bundle mit Gericom Notebook
Der österreichische Mobilfunkbetreiber "3" bietet ab sofort zum Tarif "3Data Fair" ein vergünstigtes Notebook der Marke Gericom an.
Bei Abschluss eines "3Data Fair" Vertrags mit 24monatiger Laufzeit hat der Kunde nun die Möglichkeit, das Gericom Notebook U50 statt um 649 EUR um 349 EUR zu erwerben. Angebot gültig ab sofort bis auf Widerruf und so lange der Vorrat reicht. Erhältlich ist dieses spezielle Bundle nur in den 3Shops.
Der Tarif "3Data Fair" bietet dem Kunden 15GB Datenvolumen um 24 EUR/Monat. Das Aktivierungsentgelt entfällt derzeit noch bis Ende März. Zu den laufenden Kosten von 24 EUR/Monat gesellen sich somit nur noch die einmaligen Kosten des Notebooks in Höhe von 349 EUR sowie der Preis eines beliebigen Daten-Modems (ab 3 EUR).
Das Gericom Notebook U50 verfügt über folgende Ausstattungsmerkmale:
-ABSEITS der offiziellen Meldung-
Auf den ersten Blick bietet "3" hier ein super Angebot. Wer ohnehin einen Daten-Tarif anmelden will, ist mit dem "3Data-Fair" auch sicher gut beraten (Tipp: Überprüfen Sie vor dem Kauf die Netzabdeckung). Jedoch will bei der Wahl des Notebooks gar keine rechte Freude aufkommen. Zu oft hat Gericom vor allem in Bezug auf seinen Service negative Schlagzeilen gemacht. Zitat aus wikipedia:
Bei Abschluss eines "3Data Fair" Vertrags mit 24monatiger Laufzeit hat der Kunde nun die Möglichkeit, das Gericom Notebook U50 statt um 649 EUR um 349 EUR zu erwerben. Angebot gültig ab sofort bis auf Widerruf und so lange der Vorrat reicht. Erhältlich ist dieses spezielle Bundle nur in den 3Shops.
Der Tarif "3Data Fair" bietet dem Kunden 15GB Datenvolumen um 24 EUR/Monat. Das Aktivierungsentgelt entfällt derzeit noch bis Ende März. Zu den laufenden Kosten von 24 EUR/Monat gesellen sich somit nur noch die einmaligen Kosten des Notebooks in Höhe von 349 EUR sowie der Preis eines beliebigen Daten-Modems (ab 3 EUR).
Das Gericom Notebook U50 verfügt über folgende Ausstattungsmerkmale:
- Intel Celeron M 530 1,73 GHz
- 1-GB Arbeitsspeicher
- 120-GB-Festplatte
- 15,4-Zoll-Display
- 4x USB 2.0
- 4in1 Card-Reader
- DVD+- RW/DL
- W-LAN
- Windows Vista Home Basic
-ABSEITS der offiziellen Meldung-
Auf den ersten Blick bietet "3" hier ein super Angebot. Wer ohnehin einen Daten-Tarif anmelden will, ist mit dem "3Data-Fair" auch sicher gut beraten (Tipp: Überprüfen Sie vor dem Kauf die Netzabdeckung). Jedoch will bei der Wahl des Notebooks gar keine rechte Freude aufkommen. Zu oft hat Gericom vor allem in Bezug auf seinen Service negative Schlagzeilen gemacht. Zitat aus wikipedia:
"Brancheninsider bringen den Umsatzeinbruch mit der mangelnden Service-Qualität des Unternehmens in Verbindung. Die Geräte sind laut verschiedenen Benutzerberichten überdurchschnittlich oft defekt. Außerdem ließe die Reparaturdauer und Reparatur-Qualität oft zu wünschen übrig. Gericom publiziert keine Service-Anleitungen. Das Image der Marke Gericom nahm dadurch stark ab."
Das bestätigen auch die Umfragewerte der Computerzeitschrift c't 2007/Heft 6 (Bild 18, 19 und 20 auf der letzten Seite). Abgesehen davon ist die Ausstattung des Notebooks nicht mehr zeitgemäß. Wer sein Notebook für mehr als nur Office-Anwendungen benötigt wird damit sicher keine Freude haben.
Noch einige wichtige Details am Rande: Beim Kauf dieses speziellen Bundles ist ein Tarifwechsel ausgeschlossen. Sollte der Vertrag seitens des Kunden vor Ablauf der 24 Monate aufgelöst werden, ist zudem eine Aufzahlung von 150 EUR für das Gericom Notebook zu leisten.
Fazit: Der "3Data Fair" ist derzeit der günstigste mobile Daten-Tarif für Vielsurfer. Zwei Jahre sind jedoch eine lange Zeit und gerade die mobilen Daten-Tarife werden in absehbarer Zeit sicher noch günstiger werden. Eine zweijährige Tarifwechselsperre ist dieses Angebot einfach nicht wert. Zudem ist das "3Data Fair"-Notebook Bundle nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Verzichtet man auf das Gericom Notebook, gibt es bei "3" bis Ende März noch den Osterbonus von 99 EUR und man kann die Aktion "Freunde Werben" (noch bis 18.3.) nutzen. Wer auf Beratung verzichtet, kann außerdem gemütlich im Webshop bestellen und hier noch einmal 50 EUR Bonus heraus holen. All diese Ersparnisse und Boni machen das Notebook-Bundle entbehrlich.
Das bestätigen auch die Umfragewerte der Computerzeitschrift c't 2007/Heft 6 (Bild 18, 19 und 20 auf der letzten Seite). Abgesehen davon ist die Ausstattung des Notebooks nicht mehr zeitgemäß. Wer sein Notebook für mehr als nur Office-Anwendungen benötigt wird damit sicher keine Freude haben.
Noch einige wichtige Details am Rande: Beim Kauf dieses speziellen Bundles ist ein Tarifwechsel ausgeschlossen. Sollte der Vertrag seitens des Kunden vor Ablauf der 24 Monate aufgelöst werden, ist zudem eine Aufzahlung von 150 EUR für das Gericom Notebook zu leisten.
Fazit: Der "3Data Fair" ist derzeit der günstigste mobile Daten-Tarif für Vielsurfer. Zwei Jahre sind jedoch eine lange Zeit und gerade die mobilen Daten-Tarife werden in absehbarer Zeit sicher noch günstiger werden. Eine zweijährige Tarifwechselsperre ist dieses Angebot einfach nicht wert. Zudem ist das "3Data Fair"-Notebook Bundle nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Verzichtet man auf das Gericom Notebook, gibt es bei "3" bis Ende März noch den Osterbonus von 99 EUR und man kann die Aktion "Freunde Werben" (noch bis 18.3.) nutzen. Wer auf Beratung verzichtet, kann außerdem gemütlich im Webshop bestellen und hier noch einmal 50 EUR Bonus heraus holen. All diese Ersparnisse und Boni machen das Notebook-Bundle entbehrlich.
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Hutchison 3G Dossier
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