Wie
help.orf berichtet, entsprach die Bekanntgabe der neuen
mobilkom austria AGB auf den Online-Rechnungen nicht den Anforderungen laut Telekommunikationsgesetz (TKG). So waren die AGB-Änderungen online lediglich "versteckt" unter dem Link "A1-Insight" abrufbar, was nach Ansicht von help.orft dem Gesetz (TKG) nicht genüge. Die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (
RTR) teilte diese Ansicht und leitete ein Aufsichtsverfahren ein.

Im §25 TKG heißt es, dass dem Kunden die Änderungen in geeigneter Form mitzuteilen seien, z.B. durch Aufruck auf einer periodisch erstellten Rechnung. Dieses Beispiel zeige, so Gregor Goldbacher von der RTR, dass die Bekanntgabe der Änderungen für den Kunden eindeutig sichtbar bzw. auffindbar sein muss. Durch einen Link zu den AGB-Änderungen mit der dazu noch völlig unzutreffenden Bezeichnung "A1-Insight" sei die mobilkom austria dieser Forderung nur ungenügend nachgekommen.
Die mobilkom austria sieht das freilich ganz anders. Sie argumentiert, dass Nutzer der Online-Rechnung wissen würden, was sich hinter dem Link "A1-Insight" verbirgt, nämlich die jeweils aktuelle Rechnungsbeilage. help.orf und auch die RTR sehen allerdings der Informationspflicht zur Bekanntgabe der AGB-Änderungen damit nicht genüge getan und ein Aufsichtsverfahren wurde eingeleitet. Die Konsequenzen könnten für die mobilkom schwerwiegend sein, denn allen Kunden, welche die Online-Rechnung erhalten, müssten somit rückwirkend die alten AGB zugestanden werden.
-ABSEITS der offiziellen Meldung-
Neue, sich verschlechternde AGB dem Kunden nicht gesetzeskonform bekannt zu geben ist unter den Mobilfunkbetreibern leider in Mode und auch Marktführer mobilkom austria stellt hier keine Ausnahme dar. Auch wenn die RTR nun reagiert, so tut sie es leider nicht von sich aus, sondern auf medialen Druck. In der Vergangenheit war das schon öfter der Fall, wenn es um Verstöße der Neztbetreiber gegen das TGK ging. So wurden AGB-Änderungen, die offensichtlich gesetzeswidrig waren, erst durch Institutionen wie den VKI geklagt und anschließend vom Gericht für nichtig erklärt. So weit dürfte es aber eigentlich gar nicht kommen, denn Änderungen an den Geschäftsbedingungen müssen der RTR von den Betreibern mind. zwei Monate vor Inkraft-Treten bekannt gegeben und genehmigt werden. Führt man sich vor Augen, dass also all diese gesetzeswidrigen AGB-Änderungen zunächst von der RTR genehmigt wurden, so kann zu Recht die Frage aufgeworfen werden, ob sich die RTR ihrer Funktion überhaupt bewusst ist. Dies scheint leider nicht der Fall zu sein, was auch am Beispiel der T-Mobil/tele.ring AGB-Änderungen (hier im Blog habe ich mehrfach darüber berichtet) klar wird.
Wer immer auch von Ungerechtigkeiten der Mobilfunkbetreiber betroffen ist, dem sei geraten, sich nicht nur auf die RTR zu verlassen, sondern auch öffentliche Institutionen wie VKI und AK einzuschalten bzw. sich durchaus auch an die Medien zu wenden.
Links:
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A1-
Artikel auf help.orf-
RTR